Was ist zu tun, wenn ich meinen Fahrzeugbrief/ Zulassungsbescheinigung Teil 2 verloren habe?

Ersatz des Fahrzeugbriefes / der Zulassungsbescheinigung Teil II
Bei Verlust/Diebstahl des Fahrzeugbriefes wird die jetzt gültige Zulassungsbescheinigung I und II ausgestellt. Dazu werden folgende Dokumente benötigt:

Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
Personalausweis oder Pass des Halters
Bei Firmenfahrzeugen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormun­des, Ausweisdokumente des Minderjährigen und der Eltern bzw. des Vormundes
Ggf. Bestätigung über Diebstahlsanzeige bei der Polizei
Vorsprache: Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich!
Eidesstattliche - notariell beurkundete - Erklärung. Diese Eidesstattliche Erklärung kann auch in der Zulassungsbehörde (bei der Antragsbearbeitung) durch Niederschrift erklärt werden.

Bevor die Zulassungsstelle den Ersatzbrief aushändigen darf, wird der verlorene Brief aufgeboten (der verlorene Brief wird an das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg gemeldet und von dort im Verkehrsblatt veröffentlicht). Auf diese Weise können alle, die eventuell Briefe besitzen (z.B. Banken, Leasinggesellschaften, Händler etc.) aufgrund der Veröffentlichung im Verkehrsblatt innerhalb von 14 Tagen Einwände gegen die Aushändigung des Ersatzbriefes erheben, wenn sie selbst im Besitz des Fahrzeugbriefes sind.

Verfasser des Artikels: Binford

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